Wer kommt zu uns - Kinder und Jugendlichen OHNE Begleitung (KOB)
Kinder und Jugendliche, die ihren Aufenthalt ohne Begleitperson bei uns verbringen, wohnen in einer Gruppe mit maximal 14 Kindern und Jugendlichen in räumlich abgeschlossenen Wohneinheiten und teilen sich zu zweit ein Zimmer. Die Gruppen werden immer altersentsprechend und geschlechtsgemischt zusammengestellt.
Ein umfangreiches Programm erwartet die Kinder und Jugendlichen während ihrer Reha: Der Tag ist gegliedert in Therapie, Alltag, Schule und Freizeit. Die meiste Zeit verbringen die Kinder und Jugendlichen mit ihrer Gruppe, sodass sie schnell Freunde finden. Ein Vorteil der stationären Reha und der Betreuung im Gruppenrahmen ist der Austausch der Jugendlichen untereinander.
Sie machen die Erfahrung, nicht mehr Außenseiter oder Einzelgänger zu sein.
Das Zusammenleben in der Gruppe führt einerseits zu neuen Lerneffekten im Umgang mit der Erkrankung und anderer seits zu völlig neuem Selbstvertrauen, weil krankheitsbedingte Nachteile keine Bedeutung mehr im sozialen Umgang haben. Die Eltern werden in die Reha ihres Kindes mit einbezogen, fallverantwortliche ärztliche und psychologischen Mitarbeitende sowie die Mitarbeitenden des Pflege- und Erziehungsdienstes stehen für den Austausch zur Verfügung.
Für vier bis sechs Wochen (in Einzelfällen bei medizinischer Notwendigkeit auch länger) nehmen wir Kinder und Jugendliche im Schulalter auf.
Wir möchten unsere jungen Patienten dabei unterstützen, ein Gesundheitsbewusstsein zu entwickeln, mit ihrer Erkrankung zurechtzukommen und mit ihren persönlichen und sozialen Belastungen umgehen zu können. Denn aus chronisch kranken Kindern können chronisch kranke Erwachsene werden.
Auch wenn die Kinder und Jugendlichen ohne Begleitpersonen bei uns sind, legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Fragebögen, die die Eltern vor der Aufnahme des Kindes ausfüllen, helfen uns, uns auf das jeweilige Kind einstellen und vorbereiten zu können.
Wir bitten darum, dass die Eltern - auch bei älteren Jugendlichen - ihre Kinder zur Aufnahme begleiten und genügend Zeit für ein ausführliches Aufnahmegespräch mitbringen. Über das Kind oder den Jugendlichen bleiben wir während der Rehabilitation im Gespräch. Über eine eventuell notwendige Verlängerung des Aufenthalts entscheiden wir gemeinsam. Am Ende des Aufenthaltes findet ein gemeinsames Abschlussgespräch statt, bei dem der Verlauf der Rehabilitation sowie Empfehlungen für zu Hause besprochen werden.
Besuche während der Rehabilitation sind selbstverständlich möglich. Wir bitten um vorherige Absprache, damit der Besuch eingeplant werden kann. Die Kinder können direkt, mit einer Durchwahl zum Patiententelefon, angerufen werden.
Die Kinder und Jugendlichen werden altersgetrennt und geschlechtsgemischt in Gruppen zusammengefasst. Die Gruppengröße variiert nach Alter und Indikation bis maximal 14 Kinder/Jugendliche. Die Gruppen sind räumlich abgeschlossene Wohneinheiten mit Patientenzimmern, einem Aufenthalts- und Essraum, einer Gruppenküche, einem Betreuerzimmer und weiteren Nebenräumen wie z.B. einem Arbeitsraum mit Waschmaschinen.
Je zwei Kids gleichen Geschlechts teilen sich ein Zimmer. Neben den Betten, einem Tisch und Stühlen sowie Schrankbereich hat jedes Zimmer eine eigenes Badezimmer mit Dusche.
Die Mahlzeiten werden im Gruppenrahmen eingenommen und von den pädagogischen und pflegerischen Fachkräften sowie teilweise vom Oecotrophologen begleitet. Die Betreuung in der Gruppe übernehmen Erzieher und Kinderkrankenschwestern in einem berufsgruppenübergreifenden Konzept. Die Betreuer haben ihr Büro in dieser Wohneinheit, so dass immer jemand für die Kinder und Jugendlichen da ist. Nachts ist eine Mitarbeiterin anwesend.
Die Erzieher und Kinderkrankenschwestern unterstützen die Kinder, Jugendlichen und auch ihre Eltern bei der Krankheitsbewältigung. Durch die Erweiterung der Handlungsspielräume soll die soziale Integration gefördert und innerhalb einer Rehabilitationsgruppe exemplarisch erprobt werden. Das Kind / der Jugendliche erlernt schrittweise die altersgemäße Übernahme von Verantwortung für die Durchführung der Therapie im geschützten Gruppenrahmen. Angestrebt werden hiermit auch eine Stabilisierung der Familienstrukturen und eine bessere Bewältigung der krankheitsbezogenen Belastungen.
Die Kinder können direkt in der Gruppe (Durchwahl zum Patiententelefon) angerufen werden oder zu festgelegten Zeiten über das eigene Handy telefonieren.
Im Gebäude für die Kinder und Jugendlichen – Haus „Luftschloss“ - befinden sich die Räume der ärztlich/psychotherapeutischen Mitarbeiter und Therapeuten sowie bestimmte Freizeitangebote:
Um das Haus herum gibt es viele Freizeitmöglichkeiten, die u. a. in der Erlebnispädagogik eingesetzt werden:
Die Kinder und Jugendlichen erwartet ein umfangreiches Programm. Der Tag ist gegliedert in Therapie, Alltag, Schule und Freizeit. Die meiste Zeit verbringen die Kinder und Jugendlichen mit ihrer Gruppe, so dass sie schnell Freunde finden. Einer der Vorteile der stationären Rehabilitation und der Betreuung im Gruppenrahmen ist der Austausch der Jugendlichen untereinander. Dieser Austausch wird entweder fachlich begleitet oder findet im Alltag statt. Die Jugendlichen machen die Erfahrung, nicht mehr Außenseiter oder Einzelgänger zu sein. Das Zusammenleben in der Gruppe führt einerseits zu neuen Lerneffekten im Umgang mit der Erkrankung und andererseits zu völlig neuem Selbstvertrauen, weil krankheitsbedingte Nachteile keine Bedeutung mehr im sozialen Umgang haben. Während der Pandemie sind so tatsächlich bei uns intensivere Kontakte möglich, mehr als zu Hause.
Jede Gruppe wird von einem Arzt oder Psychotherapeuten geleitet. Das Team besteht außerdem aus Kinderkrankenschwestern, Erziehern, Sport- und Physiotherapeuten sowie weiteren Therapeuten.
Alle Schulkinder und Jugendlichen besuchen bei uns wie zu Hause die Schule. Teilnahme am Onlineuntrricht der Heimatschule ist dank der hervorrangenden digitalen Ausstattung möglich.
Die Therapeutischen Wohngruppen sind ein eigenständiges, vollstationäres Jugendhilfeangebot der Fachkliniken Wangen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit komplexen Teilhabeeinschränkungen.
Zielgruppe der Therapeutischen Wohngruppen sind Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Einschränkungen der schulisch-beruflichen Teilhabe verbunden mit Einschränkungen der gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe aufgrund einer chronisch (seelischen) Erkrankung/Behinderung. Ergänzt wird unser Angebot um die Möglichkeit der integrativen Belegung nach §§ 123 ff SGB IX (früher: Eingliederungshilfe für chronisch Kranke nach SGB XII).
Unser zentrales Ziel ist es, junge Menschen in einer schwierigen familiären, persönlichen und schulischen Situation aufzufangen und ihnen die Möglichkeit zu geben sich neu zu verorten und zu stabilisieren. Es gilt auch den betroffenen Familien eine Brücke zu bauen, um aus einer verfahrenen Situation heraus möglichst in ein gelingendes Miteinander in der Herkunftsfamilie zurückzufinden. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen beteiligten Menschen und Institutionen ist für uns selbstverständlich.
Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt und die im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt.
Auf der Grundlage des individuellen Hilfeplanes bestehen folgende Optionen:
Grundlage unseres Handelns ist die Achtung der Einzigartigkeit und Selbstständigkeit der an diesem Prozess Beteiligten. Die Mitarbeiterinnen setzen dabei individuell an den Fähigkeiten und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen an.
Im Rahmen der Vereinbarungen zur Hilfe- und Erziehungsplanung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
Kinder ab 9 Jahren, Jugendliche und bei Bedarf auch junge Volljährige, deren, in der Regel kinderärztlich oder kinder- und jugendpsychiatrisch diagnostizierte Beeinträchtigungen zu Hause nicht mehr zu bewältigen sind, die eine Stabilisierung und Förderung im Alltag, ihrer Freizeit und in schulischen Belangen brauchen und deren Familien Entlastung und Unterstützung benötigen.
Die Kosten des Wohngruppenaufenthaltes tragen die örtlichen zuständigen Jugendämter, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen:
Bei entsprechendem Förder- und Hilfebedarf besteht auch die Möglichkeit einer Aufnahme über das Sozialamt nach §§ 123 ff SGB IX (früher: Eingliederungshilfe für chronisch Kranke nach SGB XII).
Die Kostenträger übernehmen neben den Unterbringungskosten auch Kosten für ein altersbezogenes Taschengeld sowie Fahrtkosten für Familienheimfahrten.
Walter Binder
Administratives Management
Telefon +49 (0) 7522 797-1261
Telefax +49 (0) 7522 797-1117
w a l t e r . b i n d e r @ w z - k l i n i k e n . d e
Sie machen die Erfahrung, nicht mehr Außenseiter oder Einzelgänger zu sein.
Das Zusammenleben in der Gruppe führt einerseits zu neuen Lerneffekten im Umgang mit der Erkrankung und anderer seits zu völlig neuem Selbstvertrauen, weil krankheitsbedingte Nachteile keine Bedeutung mehr im sozialen Umgang haben. Die Eltern werden in die Reha ihres Kindes mit einbezogen, fallverantwortliche ärztliche und psychologischen Mitarbeitende sowie die Mitarbeitenden des Pflege- und Erziehungsdienstes stehen für den Austausch zur Verfügung.
Reha für Kinder/Jugendliche ohne Begleitung
Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
Für vier bis sechs Wochen (in Einzelfällen bei medizinischer Notwendigkeit auch länger) nehmen wir Kinder und Jugendliche im Schulalter auf.
Wir möchten unsere jungen Patienten dabei unterstützen, ein Gesundheitsbewusstsein zu entwickeln, mit ihrer Erkrankung zurechtzukommen und mit ihren persönlichen und sozialen Belastungen umgehen zu können. Denn aus chronisch kranken Kindern können chronisch kranke Erwachsene werden.
Auch wenn die Kinder und Jugendlichen ohne Begleitpersonen bei uns sind, legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Fragebögen, die die Eltern vor der Aufnahme des Kindes ausfüllen, helfen uns, uns auf das jeweilige Kind einstellen und vorbereiten zu können.
Im Dialog mit den Eltern
Wir bitten darum, dass die Eltern - auch bei älteren Jugendlichen - ihre Kinder zur Aufnahme begleiten und genügend Zeit für ein ausführliches Aufnahmegespräch mitbringen. Über das Kind oder den Jugendlichen bleiben wir während der Rehabilitation im Gespräch. Über eine eventuell notwendige Verlängerung des Aufenthalts entscheiden wir gemeinsam. Am Ende des Aufenthaltes findet ein gemeinsames Abschlussgespräch statt, bei dem der Verlauf der Rehabilitation sowie Empfehlungen für zu Hause besprochen werden.
Besuche während der Rehabilitation sind selbstverständlich möglich. Wir bitten um vorherige Absprache, damit der Besuch eingeplant werden kann. Die Kinder können direkt, mit einer Durchwahl zum Patiententelefon, angerufen werden.
Aufnahme in eine Gruppe Gleichaltriger
Die Kinder und Jugendlichen werden altersgetrennt und geschlechtsgemischt in Gruppen zusammengefasst. Die Gruppengröße variiert nach Alter und Indikation bis maximal 14 Kinder/Jugendliche. Die Gruppen sind räumlich abgeschlossene Wohneinheiten mit Patientenzimmern, einem Aufenthalts- und Essraum, einer Gruppenküche, einem Betreuerzimmer und weiteren Nebenräumen wie z.B. einem Arbeitsraum mit Waschmaschinen.
Je zwei Kids gleichen Geschlechts teilen sich ein Zimmer. Neben den Betten, einem Tisch und Stühlen sowie Schrankbereich hat jedes Zimmer eine eigenes Badezimmer mit Dusche.
Die Mahlzeiten werden im Gruppenrahmen eingenommen und von den pädagogischen und pflegerischen Fachkräften sowie teilweise vom Oecotrophologen begleitet. Die Betreuung in der Gruppe übernehmen Erzieher und Kinderkrankenschwestern in einem berufsgruppenübergreifenden Konzept. Die Betreuer haben ihr Büro in dieser Wohneinheit, so dass immer jemand für die Kinder und Jugendlichen da ist. Nachts ist eine Mitarbeiterin anwesend.
Die Erzieher und Kinderkrankenschwestern unterstützen die Kinder, Jugendlichen und auch ihre Eltern bei der Krankheitsbewältigung. Durch die Erweiterung der Handlungsspielräume soll die soziale Integration gefördert und innerhalb einer Rehabilitationsgruppe exemplarisch erprobt werden. Das Kind / der Jugendliche erlernt schrittweise die altersgemäße Übernahme von Verantwortung für die Durchführung der Therapie im geschützten Gruppenrahmen. Angestrebt werden hiermit auch eine Stabilisierung der Familienstrukturen und eine bessere Bewältigung der krankheitsbezogenen Belastungen.
Die Kinder können direkt in der Gruppe (Durchwahl zum Patiententelefon) angerufen werden oder zu festgelegten Zeiten über das eigene Handy telefonieren.
Im Gebäude für die Kinder und Jugendlichen – Haus „Luftschloss“ - befinden sich die Räume der ärztlich/psychotherapeutischen Mitarbeiter und Therapeuten sowie bestimmte Freizeitangebote:
- Jugendzentrum mit Disco (nicht während der Pandemie)
- Billard- und Tischtennisraum
- Werkräume u.a.
Um das Haus herum gibt es viele Freizeitmöglichkeiten, die u. a. in der Erlebnispädagogik eingesetzt werden:
- Fun-Court
- Kletterwand und Outdoor-Kletterstein
- Waldhochseilgarten
- Skate- und Street-Basketball-Anlage
- Allwetter-Tischtennisplatten
- Fußballkicker und Großschach
Unser Programm
Die Kinder und Jugendlichen erwartet ein umfangreiches Programm. Der Tag ist gegliedert in Therapie, Alltag, Schule und Freizeit. Die meiste Zeit verbringen die Kinder und Jugendlichen mit ihrer Gruppe, so dass sie schnell Freunde finden. Einer der Vorteile der stationären Rehabilitation und der Betreuung im Gruppenrahmen ist der Austausch der Jugendlichen untereinander. Dieser Austausch wird entweder fachlich begleitet oder findet im Alltag statt. Die Jugendlichen machen die Erfahrung, nicht mehr Außenseiter oder Einzelgänger zu sein. Das Zusammenleben in der Gruppe führt einerseits zu neuen Lerneffekten im Umgang mit der Erkrankung und andererseits zu völlig neuem Selbstvertrauen, weil krankheitsbedingte Nachteile keine Bedeutung mehr im sozialen Umgang haben. Während der Pandemie sind so tatsächlich bei uns intensivere Kontakte möglich, mehr als zu Hause.
Jede Gruppe wird von einem Arzt oder Psychotherapeuten geleitet. Das Team besteht außerdem aus Kinderkrankenschwestern, Erziehern, Sport- und Physiotherapeuten sowie weiteren Therapeuten.
Alle Schulkinder und Jugendlichen besuchen bei uns wie zu Hause die Schule. Teilnahme am Onlineuntrricht der Heimatschule ist dank der hervorrangenden digitalen Ausstattung möglich.
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Hier gibt es Einblicke in eine Gruppe
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Therapeutische Wohngruppe
Die Therapeutischen Wohngruppen sind ein eigenständiges, vollstationäres Jugendhilfeangebot der Fachkliniken Wangen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit komplexen Teilhabeeinschränkungen.
Zielgruppe der Therapeutischen Wohngruppen sind Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Einschränkungen der schulisch-beruflichen Teilhabe verbunden mit Einschränkungen der gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe aufgrund einer chronisch (seelischen) Erkrankung/Behinderung. Ergänzt wird unser Angebot um die Möglichkeit der integrativen Belegung nach §§ 123 ff SGB IX (früher: Eingliederungshilfe für chronisch Kranke nach SGB XII).
Die Besonderheiten des Angebotes sind:
- Möglichkeit der engmaschigen Anbindung an die Kinder- und jugendpsychiatrische Chefarztambulanz am Klinikgelände
- Fachliche Leitung und Fachdienst durch Diplom-Psychologe/in
- Enge Kooperation mit dem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum für Schüler in längerer Krankenhausbehandlung (SBBZ) „Heinrich-Brügger-Schule“ am Klinikgelände, sowie den umliegenden örtlichen Schulen
- Bewegungszentrum mit Hallenbad, Turnhalle und erlebnispädagogischen An-lagen (Hochseilgarten, Kletterwand, Funcourt)
Unser zentrales Ziel ist es, junge Menschen in einer schwierigen familiären, persönlichen und schulischen Situation aufzufangen und ihnen die Möglichkeit zu geben sich neu zu verorten und zu stabilisieren. Es gilt auch den betroffenen Familien eine Brücke zu bauen, um aus einer verfahrenen Situation heraus möglichst in ein gelingendes Miteinander in der Herkunftsfamilie zurückzufinden. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen beteiligten Menschen und Institutionen ist für uns selbstverständlich.
Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt und die im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt.
Auf der Grundlage des individuellen Hilfeplanes bestehen folgende Optionen:
- die Rückkehr des jungen Menschen in die Familie oder
- die Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform
- zur Vorbereitung auf ein selbständiges Leben.
Grundlage unseres Handelns ist die Achtung der Einzigartigkeit und Selbstständigkeit der an diesem Prozess Beteiligten. Die Mitarbeiterinnen setzen dabei individuell an den Fähigkeiten und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen an.
Im Rahmen der Vereinbarungen zur Hilfe- und Erziehungsplanung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Entwicklungsförderung und Förderung der altersgerechten Teilhabe in allen Lebensbereichen
- Entwicklung einer positiven Lebensperspektive und Einübung sozialer Kompetenz
- Förderung der Entwicklung einer tragfähigen Beziehung zwischen Eltern und Kind/Jugendlichen
- Förderung des familiären Umfeldes und seiner Erziehungsbedingungen durch Eltern- und Familienarbeit
- Entwicklung eines realistischen und positiven Selbstbildes
- Förderung von Eigenverantwortung und Selbstständigkeit in allen lebenspraktischen Belangen
- Förderung schulischer und/oder beruflicher Integration
- Erhalt und Entwicklung wichtiger und förderlicher Bezüge außerhalb der Familie
Wen nehmen wir auf?
Kinder ab 9 Jahren, Jugendliche und bei Bedarf auch junge Volljährige, deren, in der Regel kinderärztlich oder kinder- und jugendpsychiatrisch diagnostizierte Beeinträchtigungen zu Hause nicht mehr zu bewältigen sind, die eine Stabilisierung und Förderung im Alltag, ihrer Freizeit und in schulischen Belangen brauchen und deren Familien Entlastung und Unterstützung benötigen.
Rechtliche Grundlagen / Zugangsvoraussetzungen
Die Kosten des Wohngruppenaufenthaltes tragen die örtlichen zuständigen Jugendämter, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen:
- § 35a, SGB VIII, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
- § 34, SGB VIII, Hilfe zur Erziehung
- § 41 SGB VIII, Hilfen für junge Volljährige
Bei entsprechendem Förder- und Hilfebedarf besteht auch die Möglichkeit einer Aufnahme über das Sozialamt nach §§ 123 ff SGB IX (früher: Eingliederungshilfe für chronisch Kranke nach SGB XII).
Die Kostenträger übernehmen neben den Unterbringungskosten auch Kosten für ein altersbezogenes Taschengeld sowie Fahrtkosten für Familienheimfahrten.
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