ANTRÄGE, BERATUNG, ANSPRECHPARTNER
Wie beantrage ich eine Reha? Warum auf Reha gehen?
Die Eltern beantragen gemeinsam mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten die Kostenübernahme für einen Rehabilitationsaufenthalt bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse.
Warum auf Reha gehen
Dann wird es schwierig, den Alltag zu meistern. Das ist besonders für Kinder und Jugendliche schwer zu verstehen. Wenn die Kinder und Jugendlichen krankheitsbedingt nicht mehr zur Schule gehen können und auch in der Freizeit eingegrenzt sind, fallen wichtige Sozialräume und Impulse für ihre Entwicklung weg. Hier ist Unterstützung entscheidend. Teilhabe an Kita, Schule, Familie und Freundeskreise wieder- herzustellen, hat somit oberste Priorität und bildet die Grundlage für die Reha.
All unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den verschiedenen Berufsgruppen unterstützen das Kind bzw. den Jugendlichen bei seinem Vorhaben während der Reha – ganz nach dem Motto:
„Dein Leben. Deine Ziele. Gemeinsam mehr erreichen“.
Eine wichtige Voraussetzung zur Durchführung einer Reha ist die Bereitschaft der Kinder, Jugendlichen und Begleitpersonen, selbst daran mitzuwirken.
Wir arbeiten nach dem Grundsatz der motivierenden Gesprächsführung:
- Wir erkennen bereits Geleistetes an.
- Wir erkennen die Sorge/Zwiespältigkeit in Bezug auf die Erkrankung
und die Veränderungen an.
- Wir begleiten Kinder, Jugendliche und ihre Eltern/Bezugspersonen auf Augenhöhe
im Rehabilitationsprozess.
All unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den verschiedenen Berufsgruppen unterstützen das Kind bzw. den Jugendlichen bei seinem Vorhaben während der Reha – ganz nach dem Motto:
„Dein Leben. Deine Ziele. Gemeinsam mehr erreichen“.
Eine wichtige Voraussetzung zur Durchführung einer Reha ist die Bereitschaft der Kinder, Jugendlichen und Begleitpersonen, selbst daran mitzuwirken.
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Rehaberatung
Für Fragen rund um die Reha und Rehaantragstellung steht Ihnen gerne unsere Reha-Beraterin zur Verfügung.
Martina Müller
Telefon + 49 (0) 7522 797-2555
Telefax + 49 (0) 7522 797-1117
r e h a - b e r a t u n g @ f a c h k l i n i k e n - w a n g e n . d e
Sprechzeiten:
Donnerstag 8:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Wunsch- & Wahlrecht
Seit dem 01.07.2023 haben Rehabilitanden ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Was heißt das denn nun genau? Sie können sich bei Antragsstellung (Formular G0200 unter Punkt 4) Ihre Wunschklinik selbst aussuchen. Der Wunschklinik wird in den meisten Fällen zugestimmt, wenn der Wunsch mit dem Leistungsrecht im Einklang steht. Wurde keine Wunschklinik angegeben, werden vom Kostenträger drei Einrichtungen vorgeschlagen. Versicherte haben dann 14 Tage Zeit, um eine Einrichtung auszuwählen. Auch hier kann das Wunsch- und Wahlrecht nachträglich ausgeübt werden.
Formular G0200 mit Fachkliniken Wangen als Wunschklinik zum Download:
Sie haben Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht?
Unsere Reha-Beraterin Martina Müller (s. oben) steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung!
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Rehaantrag
Doch um Ihr Kind in der Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendlichen an den Fachkliniken Wangen aufnehmen zu können, sind einige Schritte vorher nötig.
Füreinander da sein. Sich wohl fühlen.
Mehr als gut versorgt werden.
Der Antrag macht den Anfang
Für eine Rehabilitationsmaßnahme ist es notwendig, dass Ihr Kinder- und Jugendarzt oder Kinder- und Jugendpsychiater oder Hausarzt für Ihr Kind mit Ihnen zunächst einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Krankenkasse stellt. Die notwendigen Formulare gibt es auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung oder sie sind bei der Krankenkasse erhältlich. Sie sind bundesweit einheitlich.
Auf diesem Antrag sollte bereits Ihr Wunsch, die Rehabilitation in den Fachkliniken Wangen durchzuführen, vermerkt und begründet werden.
Rehabilitationsträger müssen das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten bei berechtigten Wünschen beachten. Für Krankenkassen wurde dies durch eine Änderung im SGB V zum 1 Juli 2015 ausdrücklich klargestellt. Unter dem Punkt Rehabilitation finden SIe weiteregehende Hinweise.
Hinweise zur Antragstellung
Bitte lesen Sie sie als erstes gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt dieses Dokument:
Dann füllen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt den Antrag G0200 aus!
Hier geht es zum Download: .
Das ist der Befundbericht, der vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss: G0612
Auf dieser Honorarabrechnung und dem Befundbericht müssen Stempel und Unterschrift des Arztes sein: G0600-00
Hier finden behandelnde Ärzte Informationen zum Befundbericht (Kinderrehabilitation): G0611-00
Mitaufnahme von Begleitpersonen bei jüngeren Kindern
Mit Zustimmung der Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse nehmen wir bei Kindern und Jugendlichen gerne eine Begleitperson mit auf. Auch gesunde Geschwister können in begründeten Fällen mitkommen – auch dies muss extra beantragt werden: G0581-00
Für eine Aufnahme bei uns ist eine vorherige Kostenzusage von Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Krankenkasse notwendig.
Zum Antrag bei der Beihilfe
Wir sind beihilfefähig.
Die Beihilfe übernimmt den überwiegenden Teil der Kosten für eine stationäre Behandlung nach § 7 BVO in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation, wenn ärztlich begründet wird, dass wegen der Art und der Schwere der Erkrankung die stationäre Reha-Behandlung und die vorgesehene Dauer medizinisch notwendig sind und eine ambulante Behandlung oder eine Kur nicht ausreichend sind. In der Regel wird neben dem hausärztlichen Attest häufig auch ein amtsärztliches Gutachten verlangt.
Zum Antrag bei der Privaten Krankenversicherung
Wir haben regelmäßig Patienten, die von ihrer PKV die Zusage für eine stationäre Rehabilitation anstelle einer Krankenhausbehandlung erhalten. Wir sind im Sinne der PKV eine gemischte Einrichtung. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Privatkasse die Kosten in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation übernimmt, wenn ärztlich begründet ist, dass die Maßnahme eine Krankenhausbehandlung ersetzt und in den Fachkliniken Wangen im Rahmen einer fachklinischen Rehabilitation durchgeführt wird. In Wangen findet eine medizinische Therapie nach einem ärztlichen Behandlungsplan statt. In der Gruppe findet eine ärztliche Versorgung statt, in deren Abwesenheit ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig.
Wenn Ihre Kinder eine Rehabilitation antreten möchten, haben Sie und Ihre Kinder sicher viele Fragen. Gerne beantworten wir diese, wir haben Ihnen die häufigsten Fragen hier zusammengestellt. Dort finden Sie auch wichtige Hinweise für Ihren Hausarzt, die ihm die Ausfüllung des Rehabilitationsantrages erleichtern.
Deutsche Rentenversicherung
Hier lesen Sie ein Statement von Dr. Maria Klose, Leiterin Sozialmedizinisches Zentrum Stuttgart von der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.
"Gesundheit ist das Wichtigste, was wir haben. Manchmal reichen aber Arztbesuche, etwas Ruhe und Medikamente nicht mehr aus, um gesund zu werden. In vielen Fällen kann dann eine Reha sinnvoll sein, für welche die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich die Kosten übernimmt – auch und gerade für Kinder oder Jugendliche!
Als Medizinerin weiß ich, wovon ich rede: Sind die Kinder krank, leiden Sie als Eltern immer mit. Vor allem dann, wenn sich eine Erkrankung lange Zeit hinzieht.
Damit Krankheiten im Kindes- und Jugendalter nicht chronisch werden oder die Lebensqualität und Zukunftschancen beeinträchtigen, müssen sie rechtzeitig und angemessen behandelt werden. Liegt bereits eine chronische Erkrankung vor, kann mit Hilfe einer Rehabilitation geholfen werden, die beeinträchtigte Gesundheit zu bessern oder wiederherzustellen. Genau da setzen wir bei der DRV Baden-Württemberg in verstärktem Maße an. Wir beraten Sie gerne und übernehmen in aller Regel die Kosten.
Unsere Einrichtungen verfügen über speziell geschultes Personal und eine exzellente medizinische und pädagogische Betreuung. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, kann eine Kinder- und Jugend-Reha auch ambulant durchgeführt werden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne per E-Mail an mich wenden:
m a r i a . k l o s e @ d r v - b w . d e
Unsere Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation mobilisiert neue Kräfte! Und Sie können sich sicher sein: Ihr Kind ist bei uns bestens aufgehoben!"
Dr. Maria Klose
Leiterin Sozialmedizinisches Zentrum Stuttgart,
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Videos
Die Deutsche Rentenversicherung hat Filme zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen bei uns in den Fachkliniken Wangen gedreht.
Reha bei Kindern und Jugendlichen mit Begleitperson
Reha von Kindern und Jugendlichen ohne Begleitperson mit Reha-Scout Selma
Reha von Kindern und Jugendlichen ohne Begleitperson mit Reha-Scout Dennis
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Muster-Befundberichte
Diagnose Generalisierte Angsstörung
Diagnose Neurodermitis
Diagnose Long Covid mit Depression
Diagnose Long Covid mit Angst
Diagnose Spachentwicklungsstörung
Diagnose Adipositas
Diagnose ADHS
Diagnose Asthma
Diagnose Emotionale Störung und Autismus
Demnächst werden wir hier weitere Muster-Befundberichte einstellen.
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Ansprechpartner
Sollten Sie Fragen bzgl. Ihres Aufenthaltes, Ihrer Kostenzusage, Ihres Aufnahmedatums etc. in unserer Klinik haben, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Kolleginnen und Kollegen.
Belegungsmanagement
Telefon + 49 (0) 7522 797-1462/1105
Telefax + 49 (0) 7522 797-1117
W G - R e h a - S e k r e t a r i a t @ w z - k l i n i k e n . d e
Chefarztsekretariat Dr. Nora Volmer-Berthele
Telefon + 49 (0) 7522 797-1604
Telefax + 49 (0) 7522 797-1023
m e l a n i e . f r i s c h @ w z - k l i n i k e n . d e
Therapeutischen Wohngruppen
Administratives Management
Telefon +49 (0) 7522 797-1261
Telefax +49 (0) 7522 797-1117
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